Ja, Sie können sich kostenlos als Nutzer von Adjuger.ch anmelden.
Nein, bei Adjuger.ch ist alles kostenfrei. Es gibt überhaupt keine Kosten weder auf die Ausschreibung Ihrer Gegenstände noch auf die getätigten Verkäufe.
Ja, vorausgesetzt, diese Objekte stehen nicht auf der Liste der verbotenen Objekte, sind nicht gesetzes- oder vorschriftswidrig und moralisch unbedenklich.
Es ist üblich, zuerst zu zahlen. Ein Verkäufer darf nie seine Ware abschicken, ohne zuvor oder im Moment der Lieferung bezahlt worden zu sein.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Status eines professionellen und eines privaten Verkäufers. Allein der positive Prozentsatz seiner Bewertungen macht aus einem Verkäufer oder Käufer auf Adjuger.ch ein erstklassiges Mitglied.
Ja, es ist außerordentlich wichtig, dass jedes Mitglied die anderen Mitglieder mit einer der drei möglichen Noten bewertet: positiv / neutral / negativ. Es wird dringend davon abgeraten, eine Geschäftsbeziehung mit einem Mitglied einzugehen, dass einen schwachen oder mittleren positiven Bewertungssatz hat.
Ja, Sie können zum Beispiel ein Auto zum Festpreis verkaufen (Direktkauf). Dazu geben Sie die Verhandlungsbasis als Ausgangspreis der Auktion an. Geben Sie den Wert des Erhöhungsschritts an (zum Beispiel 100 CHF). So kann ein potentieller Käufer das Fahrzeug entweder direkt zum Festpreis kaufen (Direktkauf) oder zum aktuellen Preis ersteigern (mindestens der Verhandlungspreis). Das Gleiche gilt für Immobilien.
Tipp: Je niedriger der Ausgangspreis, umso höher sind die Chancen, dass es zum Verkauf kommt.
Nein, es ist unmöglich, einen Kauf, der während der Auktion bestätigt wurde, rückgängig zu machen. (Das Gleiche gilt für einen Kauf zum Direktpreis). Ein Mitglied, das seinen Kauf (ohne die Zustimmung des Verkäufers) rückgängig macht, wird sofort und unwiderruflich von der Plattform Adjuger.ch ausgeschlossen. Zudem kann der Verkäufer rechtliche Schritte gegen das Mitglied einleiten.
Der positive Prozentsatz der Bewertungen wird folgendermaßen berechnet: